Lärmaktionsplanung
Erstmals wurde die gesamte verkehrsbezogene Lärmsituation im Flughafenumfeld erfasst. Bislang wurden die Lärmquellen separat betrachtet. Es gibt unterschiedliche Anforderungen an Lärmschutzmaßgaben und Lärmvorsorgemaßnahmen, je nach Lärmquelle. Dies kann Straßen-, Schienen-, Fluglärm, Anlagenlärm oder auch verhaltensbezogener Lärm sein. Diese separate Betrachtungsweise hat Nachteile, weil man nie genau beurteilen kann, wie diese Lärmquellen zusammenwirken.
Bevölkerungsdichte und Ballungsraum Definition
Im Land Brandenburg sinkt die Bevölkerungsdichte stark ab, mit Ausnahme von Potsdam. Daher wird Brandenburg, anders als Berlin, nicht als Ballungsraum eingestuft. Dies bedeutet, dass große Verkehrswege und der Flughafen Schönefeld separat betrachtet und bewertet werden müssen.
Örtliche Lärmaktionspläne
Basierend auf Kartierungen von 2022 erstellen die Kommunen um Berlin herum spezielle Lärmaktionspläne. Diese Pläne sollen helfen, Lärmprobleme anzugehen. Die Maßnahmen in den Plänen müssen sich jedoch innerhalb bestehender Gesetze bewegen und werden in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden umgesetzt. Bürger haben dabei die Möglichkeit, sich einzubringen und Einfluss zu nehmen, insbesondere wird der Flughafen Berlin Brandenburg (BER) in diesen Überlegungen berücksichtigt.
Rahmenplan "Flughafen"
Für den Flughafen Berlin Brandenburg wird von den betroffenen Gemeinden ein gemeinsamer Rahmenplan entwickelt. Unterstützt durch das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz und weiteren Akteuren, zielt dieser Plan darauf ab, die Lärmaktionsplanung in Bezug auf Fluglärm zu koordinieren und zu verbessern. Dieser Plan wird auch der Europäischen Kommission vorgelegt und berücksichtigt europäische Richtlinien.
Teilpläne zur Lärmaktionsplanung
Teil 1: Untersuchte den Betrieb des ehemaligen Flughafens Schönefeld.
Teil 2: Fokussierte auf die Evaluierung und das Monitoring des Flughafens BER. Betrachtet wurden Mess- und Bewertungsmaßnahmen sowie Empfehlungen für die Zeit nach der Inbetriebnahme, einschließlich der Gesamtlärmbetrachtung.
Teil 3: Untersuchte Möglichkeiten zur Minderung der nächtlichen Lärmbelastung durch verschiedene Pistennutzungskonzepte, mit einem Blick auf die Gesamtlärmbelastung.
Teil 4: Wird sich mit einer erweiterten Bestandsaufnahme und weiteren Maßnahmen zur Reduzierung der Fluglärmbelastung beschäftigen und beinhaltet eine detaillierte Untersuchung zu Pistennutzungskonzepten für den Zeitraum bis 2030.
Diese umfassenden Maßnahmen sind Teil eines eng abgestimmten Prozesses mit verschiedenen lokalen und regionalen Akteuren, mit dem Ziel, die Fluglärmbelastung aktiv zu mindern, ohne sie in andere Gebiete zu verlagern.